Adam Heueraus und Margaretha, seine Ehefrau, aus Brettach, wegen Unsittlichkeit und Betrügereien zu Neuenstadt gef., beide jedoch in Anbetracht der Torheit, Jugend und Schwangerschaft des Weibes wieder freigelassen, versprechen, die Hans Horn zu Brettach durch ihre Verleumdungen und Betrügereien entstandenen Rechtfertigungskosten zu bezahlen, sowie die gegen ihn und andere vorgebrachten falschen Beschuldigungen öffentlich zu widerrufen, in Monatsfrist Brettach und das Fürstentum Württemberg zu verlassen, und zwar Margaretha für immer, Adam mit der Vergünstigung des Ein- und Ausgangs, bis nächstes Ostern ihre Habe zu Brettach zu verkaufen und abzuziehen und schwören U. Die beiden A. hatten sich, nachdem sie im vergangenen Jahr auf Wohlverhalten in Brettach zu Gemeindsleuten angenommen worden waren, durch allerhand Leichtfertigkeiten, Hurerei und insbesondere Margaretha durch Betrügereien vergangen, indem sie von etlichen ehrbaren Leuten zu Brettach fälschlich behauptete, sie habe bei ihnen Gold-Geld hinterlegt und zur Aufbewahrung übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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