Der Knappe Rotgher Hadewich gewährt seinem Jungherren Otto zur Lippe das Recht, die ihm verpfändete Brockhoves Stede nach 4 Jahren für 24 Mark Hf. Pfg. auszulösen, und er will ferner dass ihm verpfändete Gut Johanns von Engern nicht an Ottos Feinde abtreten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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