Graf Berthold von Henneberg beurkundet: Zwischen Komtur und Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrstat") auf der einen Seite und seinem Lehenmann ("fidelis noster"), dem Ritter Johannes Flieger, auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten über die Güter gekommen, die der verstorbene Hildebrand Schade hinterlassen hatte. Beide Parteien haben sich nun dahingehend verständigt, die Sache von ihm als Schiedsrichter entscheiden zu lassen und seinen Schiedsspruch ohne Widerrede anzunehmen. Er bestimmt daraufhin, dass alle von Hildebrand Schade hinterlassenen Güter an Johannes Flieger und seine Erben fallen sollen. Ausgenommen davon sind nur ein Fischwasser in Aidhausen ("Ethehusen") und Weinberge bei dem Dorf Nassach ("Nazza"). Dafür hat Johannes Flieger die von Hildebrand Schade hinterlassenen Schulden in Höhe von ungefähr 30 Pfund Heller zu begleichen. Außerdem hat er der Kommende am kommenden 1. Mai ("in festo beate Walpurgis") 100 Pfund Heller zu bezahlen. In der Zwischenzeit fallen die Erträge der Güter an die Kommende. Hat Johannes Flieger die 100 Pfund Heller nicht bis spätestens 14 Tage nach dem 1. Mai bezahlt, fallen alle strittigen Güter an die Kommende, wobei Johannes Flieger die von Hildebrand Schade hinterlassenen Schulden trotzdem bezahlen muss. Zeugen: Die Ritter Günter von Solz ("Salcza"), Eberhard von Schaumberg ("Schauwenberg"), Konrad von Hessberg und Dietrich Flieger, Berthold, vormals Pfarrer in Neustadt ("Noua Ciuitas"), der Kleriker Dietrich von Maßbach, Heinrich von Herschfeld ("Herbsfelt"), Vogt zu Steinach ("Steyna"), und viele andere. Datum et actum Slusungen 1317 kalendas augusti. Aussteller: Graf Berthold von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt