Dekan und Kapitel von Mariengreden bekunden, daß "Selindis", Witwe des Johannes Herz ("Hercze"), Krämers ("institor") und Bürger, 1) 25 Malter Mainzer Maß Roggengült von dem Ritter Wilhelm ("Wylhelmus") "Botschuch" in Ober-Olm ("superiori villa Olmene"), fällig aus allen seinen Gütern daselbst zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt auf seine Kosten, für 100 Pfd. Haller, und 2) 20 Malter Roggengült im Dorfe Nierstein ("Nersteyn") von dem Ritter Jakobus "Ruwe", fällig am Fischtor ("ad portam piscium") zu Mainz zwischen den genannten Festen auf seine Kosten, für 80 Pfd. Haller gekauft und damit den von ihr errichteten St. Mathiasaltar, beim St. Katharinenaltar in der Stiftskirche, dotiert habe. Von den genannten Einkünften werden 3 Malter zum Unterhalt eines Ewiglichts vor dem Altar, 2 Malter für den jeweilig am Altar dienenden Scholaren bestimmt; Henkinus, Sohn des + Nikolaus, Bruders der Stifterin, wird alljährlich 10 Malter Roggen auf Lebenszeit erhalten, die nach seinem Tod an den Altarpriester zurückfallen. S.: Stift. "Actum et d. 1305 VI. Idus Januarii".