Konrad Spät, Sohn des Gewolf Mersenkofer in Geisenbrunn, bekundet, dass Abt Albert von St. Emmeram ihm einen Eigenhof des Klosters in Emmering auf Lebenszeit nach Leibgedingsrecht verliehen hat, wobei die ersten vier Jahre Abgabenfreiheit (vreihels recht) gelten und danach jährliche Zinsen vom Hof an das Kloster entrichtet werden sollen. S: Gewolf Mersenkofer in Geisenbrunn

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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