14/13 [fol. 517]: Hzgl. Reskript von 1758 Apr. 11. über die Visitation der Apotheken ob der Steig während des laufenden Jahres, jedoch ohne Befehl zur Examinierung der geschworenen Frauen. Cc: Unterlassung der Examinierung der geschworenen Frauen zur Vermeidung von "Irrungen".

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv