Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Peter Stolz, Komtur zu Frankfurt und des Johanniterhauses zu Mosbach, einer- sowie dem Protonotar Alexander Pellendorfer als Verwandter (frund) seines Schwagers Hans Lupolt und dessen Ehefrau [Apollonia] (+), sowie deren Kinder, Alexanders Neffen (swester kind), andererseits. Alexander brachte eine Gültverschreibung über 10 Gulden oder entsprechende Frucht vor, was mit 200 Gulden abzulösen sei, welche einst Johannes Kulbrot, Vorgänger des Komturs zu Mosbach, verkauft hatte und auf den Bauhof (buhoff) desselben Hauses zu Hausen [= Häuserhof] verwiesen hatte. Diese Gülte hätten die Kinder von ihren Eltern als Besitz erhalten und würde ihnen durch Peter vorenthalten werden. Der Komtur behauptete, dass der genannte Johann nie Komtur oder Verwalter zu Mosbach gewesen wäre und keine Berechtigung gehabt hätte, die Güter und den Hof ohne Zustimmung der Ordensoberen zu beschweren. Außerdem wurde vorgebracht, dass Hans Lupolt von der Hauptsumme 160 Gulden zu Gülte aufgenommen hätte, die zu einer Pfründe des Frauenklosters zu Höchst gehört und den Kindern verkündet wurde, dass die diese bis Kathedra Petri [= 22.2.] bezahlen müssen. Der Pfalzgraf entscheidet, dass der Komtur den Kindern 160 Gulden minus einen Weißpfennig bis Mariä Lichtmess [= 2.2.] gen Heidelberg zu Alexanders Händen zahlen soll. Dieser soll die Zahlung quittieren und den Hauptbrief überstellen sowie auf alles Austehende und Verpfändete verzichten.