Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, gestatten Heinrich [V.] d. Ä. und Heinrich [VI.] d. J., Herren von Gera, die Burg Burgk (ir hu<e>s dy Borg) und das Dorf Möschlitz (Mu<o>slicz) wiederkäuflich für 600 Schock breiter Groschen an die durch den Landkomtur Marquard [Zöllner vom Rotenstein] vertretene Deutschordensballei Thüringen zu verkaufen. Vom Verkauf ausgenommen werden der Wald und das Rotwild, jedoch nicht die Rechte an Brenn- und Bauholz. Für den Rückkauf der Güter gibt es genaue Festlegungen, wobei sich die Aussteller einige Rechte vorbehalten. - Siegel der Aussteller angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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