Dietrich Hagg, Urteilssprecher des Hofgerichts Rottweil bestätigt, dass Hans von Neuneck auf Eglof von Falkensteins Teil an Mariazell, dem Städtlein, seine Rechte an Tennenbronn, seinen Teil der Vogtei zu St. Georgen und alle seine eignen Leute, auch all sein andres Gut in nützliche Gewähr gesetzt sei.