Hans Paule zu Pfauhausen (Pfawenhusen) bekennt, dass ihm Propst und Herren des Stifts des Heiligen Kreuzes zu Stuttgart (Stuotgarten) als Erblehen den Wittumshof (Wydemhof) zu Pfauhausen mit allen Rechten und (durch Flurnamen und Anstößer genau beschriebenen) Zugehörden, wie ihn vorher sein Vater und seine Mutter innegehabt haben, verliehen haben. Er verpflichtet sich zu einer jährlichen Gült von 1 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Dinkel, 4 Scheffel Haber. An Zins hat er 1 Pfund Heller und 10 Herbst- oder Sommerhühner zu zahlen, Handlohn und Weglöse je 1 Pfund Heller Er verpflichtet sich, Faselvieh, Eber, Farren und Ran zu halten, die Gebäude im Bau zu halten und den Hof nicht zu teilen. Der Hof ist zehntfrei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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