Politische Auseinandersetzung über den Justizetat
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D611002/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1961 >> Februar
18. Februar 1961
(O-Ton) Alex Möller, Dr., Fraktionsvorsitzender der SPD: (Die SPD hatte förmliche Abstimmung über das Amtsgehalt und den Repräsentationsfonds des Justizministers beantragt und sich dann der Stimme enthalten. Möller begründet dieses Verhalten.) Die Stimmenthaltung der SPD ist eine aus politischen Gründen für notwendig erachtete Distanzierung von Justizminister Haussmann / Wenn Minister Haussmann auf dem Landesparteitag der FDP dem Godesberger Programm der SPD Vernebelungstaktik und einiges mehr unterstellt, ist das sein gutes Recht / Es kann aber der SPD niemand vorschreiben, wie sie politisch darauf reagiert / Der Minister gehörte zu den Befürwortern einer Koalition mit der SPD, bevor es das Godesberger Programm gab und als es noch nicht klar war, dass die SPD durchaus in der Lage sei, auf Grund dieses Programms die Bundesregierung zu übernehmen und dass das westliche Bündnis darunter nicht leiden würde / (7'03)
(O-Ton) Wolfgang Haußmann, Dr., FDP/DVP, Justizminister von Baden-Württemberg: Hat die große politische Bedeutung der Sozialdemokratie Zeit seiner politischen Tätigkeit vor 1933 und nach 1945 stets gewürdigt / Die Formulierungen von Alex Möller empfindet er angesichts der politischen Gepflogenheiten als überraschend / Er steht weiterhin zu seiner Einschätzung des Godesberger Programms / Der Begriff Vernebelungstaktik steht im Zusammenhang mit der Frage der Verwirklichung der liberalen Gesichtspunkte im Godesberger Programm / Eine Beleidigung ist damit nicht verbunden / (3'58)
(O-Ton) Hans Filbinger, Dr., CDU, Innenminister von Baden-Württemberg, legt den Standpunkt der Regierung dar: Der Justizminister hat seine Äußerungen als Politiker und als Abgeordneter getan / Sie stehen in keinem Sachzusammenhang mit dem Etat des Justizministeriums / Deshalb kann die Bewertung dieser Äußerungen auch nicht bei einer Beratung des Justizetats erfolgen / Die Kritik und der Angriff gegen die in Rede stehenden Äußerungen haben auf der Ebene zu erfolgen, auf welcher die Äußerungen gefallen sind / (2'07)
(O-Ton) Wolfgang Haußmann, Dr., FDP/DVP, Justizminister von Baden-Württemberg: Hat die große politische Bedeutung der Sozialdemokratie Zeit seiner politischen Tätigkeit vor 1933 und nach 1945 stets gewürdigt / Die Formulierungen von Alex Möller empfindet er angesichts der politischen Gepflogenheiten als überraschend / Er steht weiterhin zu seiner Einschätzung des Godesberger Programms / Der Begriff Vernebelungstaktik steht im Zusammenhang mit der Frage der Verwirklichung der liberalen Gesichtspunkte im Godesberger Programm / Eine Beleidigung ist damit nicht verbunden / (3'58)
(O-Ton) Hans Filbinger, Dr., CDU, Innenminister von Baden-Württemberg, legt den Standpunkt der Regierung dar: Der Justizminister hat seine Äußerungen als Politiker und als Abgeordneter getan / Sie stehen in keinem Sachzusammenhang mit dem Etat des Justizministeriums / Deshalb kann die Bewertung dieser Äußerungen auch nicht bei einer Beratung des Justizetats erfolgen / Die Kritik und der Angriff gegen die in Rede stehenden Äußerungen haben auf der Ebene zu erfolgen, auf welcher die Äußerungen gefallen sind / (2'07)
0:18:02; 0'18
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Justizminister
Partei: SPD: Godesberger Programm
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:33 MEZ