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König Jost verschreibt dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken Herrn zu Commercy, dem er 8000 Gulden schuldet, von denen er 4000 bezahlen will, wenn er zur Krönung an den Rhein kommen wird, für die andern 4000 Gulden pfandweise die Stadt Wetzlar, auf deren Reichssteuer den Grafen von Nassau bereits andre 4000 Gulden verschrieben sind, und verspricht hierüber noch einen besonderen Majestätsbrief auszustellen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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