Herzog Bogislaw XIV. von Pommern erteilt auf Bitten seines Bruders Ulrich ihrer beider Schwester Anna, verwitwete Herzogin von Croy-Aerschot, die Anwartschaft auf den erblichen Besitz von Schmolsin nebst Zubehör sowie auf das, was zur Zeit noch ihre gemeinsame Mutter Erdmuth, geb. Markgräfin von Brandenburg, besitzt; verspricht auch zuzusehen, ob er die ehemals zu Schmolsin gehört habenden Güter Poblotz, Bansekow (Bandtschow) und Zezenow (Zezen), die er bereits an den Oberhofmarschall Christoph von Heins, Schlosshauptmann Johann Zastrow und Amtshauptmann Nikolaus Below vererbt hat, seiner Schwester wieder zu ererben kann. den 19. Octobris Anno 1622;. vnser Residentz Alten Stettin. Siegel des Ausstellers von rot-gelb geflochtener Schnur (gleichzeitig Heftung der zwei Pergamentlagen) geschnitten

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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