Kurfürst Johann Georg, Markgraf von Brandenburg, ratifiziert die inserierte Urkunde der Verordneten der Landschaft vom 4. Mai 1587, nach welcher dem kurfürstlichen Amtsschreiber Georg Preußmann das mit dem Kauf eines Freihauses nebst Hof im Städtchen Trebbin verbriefte Recht auf sechsmal jährliches Freibrauen nicht genehmigt werden kann, sondern auf dreimal jährlich herabzusetzen empfohlen wird.

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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