Reichsgesetzsammlung
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Z 105, Nr. 43 (Benutzungsort: Dessau)
Abt. Köthen, D 11b Nr. 3
Registratursignatur: D 7
Filmsignatur: 2405 (unter: frühere Signatur)
Z 105 (Benutzungsort: Dessau) Staatsministerium Köthen
Staatsministerium Köthen >> 03. Auswärtige Beziehungen >> 03.01. Beziehungen Anhalts zu den deutschen Zentralorganen
1848-1850
Enthält u.a.: Erlaß eines Gesetzes über die Verkündigung der Reichsgesetze und Verfügungen der provisorischen Zentralgewalt. - Budget der Nationalversammlung und der provisorischen Zentralgewalt, 1848 (gedruckt). - Übersendung von Reichsgesetzblättern. - Gesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshaus, Reichsgesetzblatt vom 16. Apr. 1849. - Protokoll der Sitzung des Gesamtreichsministeriums vom 14. Apr. 1849 mit Erklärungen der Abgeordneten der einzelnen Staaten über die Anerkennung der Reichsverfassung.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:31 MESZ
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- 03.01. Beziehungen Anhalts zu den deutschen Zentralorganen (Gliederung)