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Vertrag zwischen Württemberg und der schweizerischen Eidgenossenschaft über Freizügigkeit, 1809-1821
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 100 Neuere Staatsverträge
Neuere Staatsverträge >> 6. Verträge über die rechtliche Stellung einheimischer und ausländischer Staatsangehöriger
1809-1821
1. Unterhändlerurkunde, Freiburg (Schweiz), 1809 Juli 5.
2. Ratifikation der Schweiz; Perg., Bern, 1810 Juni 20.
3. Protokoll über die Auswechslung der Ratifikationen, Bern, 1810 Juli 3.
4. Schreiben des eidgenössischen Vorrts Zürich an den württ. Minister der auswärtigen Angelegenheiten über den Beitritt des Kantons Neuenburg zum Vertrag vom 05.07.1809, Zürich, 1821 Aug. 29.
5. Urkunde des Vororts Zürich über den am 09. Juli 1821 erfolgten Beitritt des Kantons Neuenburg zum Vertrag vom 05. Juli 1809, Zürich, 1821 Aug. 21.
6. Schreiben des württ. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 29. Nov. 1821 an den eidgenössischen Vorort Zürich und die würtembergische Annahmeurkunde, Konzepte
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.