Lorenz Flade, Truchsess zu Kirchberg, bekundet, dass er dem Kurfürsten Philipp von der Pfalz viele Jahre lang in seinem Amt gedient hatte, sodann aufgrund etlicher Anzeigen für seine Rechnungen und anderes verhaftet (angenommen) worden und in Ungnade geraten war. Auf Ersuchen seiner Herren und Freunde hat der Pfalzgraf ihn der Gefangenschaft ledig gesagt, wobei Lorenz sich und seine Erben für die ausstehenden Forderungen wie folgt verpflichtet: Er wird dem Pfalzgrafen 3.000 Gulden geben, je ein Drittel zum nächsten Weihnachtsfest [25.12.1497], zu Johannistag [24.06.1498] und zu Michaelistag [29.09.1498]. Darüber hinaus sollen Lorenz, seine Ehefrau [Margarethe von Todenroth] und seine Kinder auf ewig Leibeigene des Pfalzgrafen sein und bleiben und nicht aus dem Fürstentum ziehen. Er soll dem Pfalzgrafen auch alle Ausstände aus seiner Rechnung begleichen. Für seine Festnahme und das Geld, das dabei gefunden wurde, will er keine Forderungen stellen und sich gleich einer Urfehde in keiner Weise rächen. Lorenz hat einen Eid geschworen, sich von dieser Verpflichtung nicht lösen zu lassen, keinen Rechtsbehelf oder Appellation dagegen einzulegen und die Artikel unverbrüchlich einzuhalten. Zu Bürgen und Selbstschuldnern gesetzt hat er Walrab Belle, Henchin von Todenroth (Dadenrot), Klein Klaus, Henchin Wober, Nikolaus Leistmecher, Henne von Todenroth, den Eidam des Schultheißen von Kostenz [Ober Kostenz oder Nieder Kostenz], den Schultheißen von Sohren (Sorne), Konrad Puese (Puesen Contz), Konrad Cles von Womrath (Cles Contz von Wammerot), Heinz von Wallenbrück (Waldebrucken), Henchin Schneider (Schnider), Michel Schuhmacher (Schumecher), "Lamsheim", Konrad Becker und Hans, den Schwiegersohn des Hüngel (Hüngels eiden Hans). Bei Versäumnis der Zahlung der 3.000 Gulden oder Übertretung der Artikel mag der Pfalzgraf Lorenz, dessen Familie und die Bürgen an Leib und Gut belangen, ihre Güter wie heimgefallene einziehen. Lorenz darf bis zur Erstattung der Hauptsumme seine eigenen Güter nur mit Zustimmung der Bürgen versetzen oder veräußern und soll alle derartigen Umsätze zur Tilgung der Schuld verwenden. Der Aussteller und die Bürgen haben an Eides statt die Einhaltung dieser Artikel geschworen und versichert. Lorenz kündigt sein Siegel für sich, seine Ehefrau Margarethe von Todenroth und seine Erben an. Die Bürgen haben die Junker Melchior von Rüdesheim (Rudiß-) und Peter von Koppenstein sowie die Schultheißen und Schöffen zu Kirchberg um Besiegelung gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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