55) Der Deutschmeister antwortet hierauf, dass von ihm und anderen Obrigkeiten, besonders vom Statthalter und Regenten zu Württemberg nach den mörderischen Tätern bereits gefahndet, auch einige seiner Untertanen, die dabei waren, von Württemberg aufgegriffen und mit dem Tod bestraft wurden. Er weiß nicht, ob bei seinen Untertanen, die ihm bereits wieder gehuldigt hätten, welche dabei wären. Sollten ihm noch der eine oder der andere angezeigt werden, so werde er es nicht unterlassen, gegen ihn nach Recht zu verfahren. Auch hätte er bereits Befehle erlassen, dass alles, was von den seinem Bruder zugehörigen Sachen bei seinen Untertanen gefunden wird, ohne Verzug restituiert werden soll, 12. November 1525

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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