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6/25 [Nr. 38]: (D) 1593 Juli 9 (T) Recessus visitationis habitae in facultate medica (Auszug von Prof. med. Andreas Planer)
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Enthält: (I) 1) Das iudicium leprosorum liegt Land unter der Steig bei den Stuttgarter medicis, ob der Steig bei der facultas medica, ausgenommen die Ämter, die nach Stuttgart ebensoweit wie nach Tübingen haben (Kirchheim, Nürtingen, Neuffen).; 2) Die Medizinprofessoren sollen den Studenten simplicia monstrare, winters anatomias halten, sie in die Praxis einführen und bei den chirurgis praktizieren lassen.; 3) Das Organum Aristotelicum soll in 2-3 Jahren nervose erledigt werden. Andreas Planer beginnt mit der Visitation 1593 den librum de dissentiis febrium und 2 posteriorum Aristotelis.; 4) Das Rektorat dauert kunftig ein Jahr. Die Promotoren sollen kürzer reden, damit die einzelnen Kandidaten ihre Probleme vortragen können. Monatlich haben reihum ein Senator und ein Artist das Pädagogium zu visitieren. Im Lektionenverzeichnis muss die Zahl der wöchentlich von jedem Professor gehaltenen Lektionen genannt sein. (155-155').
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.