Papst Innozenz VIII. beauftragt den Bischof von Speyer mit der Entscheidung in der Appellationssache zwischen dem Kloster Frauenalb und der Gemeinde Nußbaum wegen des Beitrags, den das Kloster wegen seines in Nußbaumer Gemarkung erhobenen Zehnten zur Herstellung des Langhausdachs an der Kirche zu Nußbaum zu leisten hat.