Bischof Heinrich [III.] von Straßburg bestätigt einen durch genannte Schiedsleute in den Streitigkeiten des Klosters Allerheiligen mit dem Ritter Reinhard von Windeck wegen des Hofes und des Zehntens zu Sasbach getroffenen Vergleich dahin gehend, dass das Kloster künftighin in dem ungestörten Besitz des Hofes und Zehntens verbleiben soll, wogegen das Kloster auf alle Ersatzansprüche für den ihm an den Gütern zugefügten Schaden, auf die Bezahlung der ihm von Reinhard von Windeck schuldigen 4 Mark Silbers verzichtet und den ihm von den Gütern zu Neusatz zu zahlenden Zins von 10 Schilling auf 1 Pfund Wachs heruntersetzt.