Rudwin von Stromberg (-burg) bekundet: Johann Graf zu Sp. hatte seinen Burgmann Johann Friedberg vor Gericht geladen, einen ersten Termin zu Kreuznach (Crutzenach) auf den Montag nach Cantate (15.05.) angesetzt und Heinrich von Zeiskam (Zeyßkeym) als Bevollmächtigten dorthin geschickt. Rudwin hatte die Aufgabe des Richters übernommen, das Gericht war mit Burgmannen besetzt. Gräflicher Fürsprecher war auf Bitten des Heinrich von Zeiskam Walram von Koppenstein (Coppen-), der Heinrich Zimar von Sp. und Karl Buser von Ingelheim (Ingelnheym) zu Beiständen (runer und werner) wählte. Rudwin forderte anschließend den anwesenden Johann Friedberg auf, seine Sache vorzutragen, da das Gericht besetzt und alles geregelt sei. Johann erklärte, er habe mit dem Grafen zu tun gehabt; obwohl er im Lande gewesen sei, habe der Graf nicht nach ihm geschickt, sich zu verantworten. Deshalb habe er am Sonntag Misericordia Domini (30.04.) das Lehen aufgesagt. Am Montagabend darauf habe er die Ladung des Grafen erhalten. Er wisse nun nicht, ob er antworten solle oder nicht, er hoffe aber, Lehen und Urkunde zurückzuerhalten. Als gräflicher Fürsprecher trug Walram von Koppenstein vor, der Graf habe Johann Friedberg vor seine Burgmannen geladen und diese Urkunde durch die Burgmannen Heinrich Zimar von Sp. und Nikolaus (Clas) Kindel von Schmidtburg (Smyde-) am Sonntag vormittag im Wohnhaus der Ehefrau des Johann Friedberg übergeben lassen. Am Abend desselben Tages nach 7 Uhr habe Johann das Lehen aufgesagt und die Urkunde in der Neustadt von Kreuznach an Meinhard von Koppenstein, den dortigen Amtmann, überreicht. Daher müsse er sich der Klage stellen. Die Burgmannen waren der Ansicht, falls die beiden Burgmannen und Meinhard von Koppenstein diese Tatsachen beeideten, sei Johann zur Antwort verpflichtet. Diese Eide wurden geleistet. Daraufhin ernannte Johann Friedberg Heinrich von Morschheim (Morßheym) zum Fürsprecher, Friedrich von Rüdesheim (Rudeßheym) und Johann von Metzenhausen (Meytzenhusen) den Alten zu Beiständen. Heinrich trug die Ansicht Johanns vor, daß, da er zu antworten verpflichtet sei, das Lehen erhalten bleibe und die Aufsagungsurkunde zurückgegeben werde, ehe er antworte. Walram von Koppenstein redete dagegen, die Burgmannen wiederholten ihren Spruch. Dann trug Walram vor: Pfalzgraf Ludwig und Graf Johann sitzen zu Gutenberg (Guden-) in Gemeinschaft. Der gräfliche Amtmann Meinhard [von Koppenstein] habe an etlichen Äckern und Feldern Mängel festgestellt und Johann Friedberg gebeten, man solle Grenzsteine setzen, damit das Gesinde beider Seiten friedlich miteinander auskomme. Johann habe dem zugestimmt. Dementsprechend seien Schultheiß und Schöffen zu Gutenberg aufgefordert worden, geeignete Personen zu benennen. Die Steine seien gesetzt. Der Graf biete, falls Johann das abstreite, an, das Gericht in Gutenberg darüber zu hören, daß die Steine eine gute Zeit gestanden hätten. Dann aber habe Johann sie herausgeworfen ohne Wissen des Grafen und seiner Amtleute, ohne Recht und Gericht. Damit habe er gegen die dem Grafen als Mann und Burgmann geleisteten Eide verstoßen; er sei dem Grafen verfallen. Heinrich von Morschheim entgegnete, der Pfalzgraf und der Graf hätten Gutenberg gemeinsam; es gebe dort einen Burgfrieden. Johann sei dort Amtmann gewesen; was er getan habe, habe er als solcher getan; gegen den Burgfrieden habe er nicht verstoßen. Er wolle dem Grafen gemäß dem Burgfrieden gehorsam sein und hoffen, daß er Lehen und Aufsagungsurkunde zurückerhalte. Walram von Koppenstein stellte dazu fest, der Graf habe Johann nicht wegen des Burgfriedens verklagt, sondern wegen der Entfernung der Grenzsteine, durch die er gegen seine Eide verstoßen habe. Heinrich von Morschheim wiederholte seinen Standpunkt. Als zweiten Klagepunkt des Grafen trug Walram vor, Margarete (Grede) von Layen (Leyen) habe Johann vor Zeiten vor dem Gericht zu Kreuznach verklagt; Johann habe damals noch keine Freiheit gehabt und sich dort gestellt. Nach Anhörung von Klage und Antwort hätten Schultheiß und Schöffen die Sache in Ingelheim vorgelegt, wo ihnen Recht gewiesen worden sei. Daraufhin hätten sie in ihrem Urteil Margarete Recht gegeben und auf deren Bitten den Heimburgen angewiesen, ihr zum Recht zu verhelfen und bei Johann Pfänder zu nehmen. Johann habe den Heimburgen, als der sein Haus betrat, mit Worten bedroht und verboten, Pfänder zu nehmen. Dies habe er auch gegen den Schultheißen vertreten. Damit habe er nach Ansicht des Grafen ebenfalls gegen seine Eide als Mann und Burgmann verstoßen. Heinrich von Morschheim trug Johanns Standpunkt vor: er habe in der Sache mit Margarete von Layen Schultheiß oder Heimburge nichts getan; wollten diese ihn verklagen, werde er vor seinen Herren und deren Amtleuten Recht geben. Anschließend wurde die Sache von den zu Kreuznach anwesenden Burgleuten auf Dienstag nach Exaudi (30.05.) vertagt; später ist sie auf den dritten Termin, Mittwoch vor Fronleichnam (14.06.) verschoben worden. An diesem Tag hat Heinrich von Zeiskam wieder Walram von Koppenstein zum Fürsprecher, dazu Friedrich von Sötern (Sotern) und Heinrich Wolf [von Sp.] zu Beiständen ernannt. Johann wollte keinen Fürsprecher wählen. Nachdem der Tag verstrichen war, hat Walram dieses Faktum, daß Johann sich weigere, einen Fürsprecher zu wählen, den Burgmannen zum Urteil vorgelegt. Mit Rat der Burgmannen hat Rudwin die Sache erneut auf Dienstag nach Kilianstag (11.07.) vertagt. Zu diesem Tag hat der Graf seine Burgmannen entboten. Erschienen waren Hermann Hund von Saulheim (Saulnheym), Heinrich Wolf von Sp., Friedrich von Sötern, Johann von Metzenhausen der Alte, Johann Sooneck von Waldeck (-ecke), Friedrich von Rüdesheim, Karl Buser von Ingelheim, Johann Sunder [von Senheim], Heinrich Zimar von Sp., Nikolaus Kindel von Schmidtburg, Walram und Meinhard von Koppenstein, Heinrich Cratz von Scharfenstein (Scharpensteyn), Johann Fust [von Stromberg], Lamprecht Fust, Wilhelm Sunder und Gerhard [von Gülpen gen.] von Heddesheim (Hedeßheym). Hugo (Hugel) von Steinkallenfels (Steyne) war Bevollmächtigter des Grafen. Er ernannte Walram von Koppenstein zum Fürsprecher. Der fragte die Burgmannen, wie lange der Graf auf Johann Friedberg warten müsse; da dieser Tag vor den Burgmannen ordnungsgemäß angesetzt worden sei. Diese waren einmütig der Ansicht, man solle warten, bis die Sonne an den Westgiebel scheine; dann werde man der Sache nachgehen. Einige Zeit, nachdem es ein Uhr geschlagen hatte, fragte Walram den Richter, ob er noch länger warten müsse. Die Burgmannen erklärten, man habe lange genug gewartet. Walram ernannte Friedrich von Sötern und Heinrich Wolf zu Beiständen. Johann Fust und Nikolaus Kindel wurden heraus auf die Straße geschickt und riefen dort dreimal öffentlich, ob jemand wegen des Johann Friedberg da wäre. Niemand meldete sich; Johann erschien auch nicht selbst. Hugo ließ Walram fragen, ob der Graf, da das Verfahren eingehalten worden sei, mit seinen Klagen gegen Johann Friedberg durchgedrungen sei. Die Burgmannen waren einhellig der Ansicht, dies sei der Fall. Die Kosten wurden Johann Friedberg aufgebürdet. Es siegeln (1) Rudwig von Stromberg als Richter sowie die Burgmannen (2) Hermann Hund von Saulheim, (3) Heinrich Wolf von Sp., (4) Johann von Metzenhausen der Alte und (5) Friedrich von Rüdesheim. Die übrigen Burgmannen bedienen sich dieser Siegel.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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