Johann von Schnellenberg zu Schönholthausen und seine Ehefrau Maria geborene Schade bekennen, daß sie die von Johanns + Vater Johann von Schnellenberg und dessen Ehefrau Jutta (Gutte) an den Attendorner Bürger Wilhelm von Schnellenberg und dessen Ehefrau Anna 1554 Freburar 22 (siehe Nr. 61)(Petri ad cathedram) verkaufte Rente von einem Taler und einem Ort, welche sich jetzt im Besitz des Attendorner Gografen Eberhard Halffwinner und dessen Ehefrau Margaretha, Tochter des + Wilhelm von Schnellenberg und dessen Ehefrau Anna, befindet, um die rückständigen jährlichen Rentenzahlungen sowie eine weitere Summe Geldes erhöht haben, so daß nun 6 schlechte Taler, zu 26 westfälischen Schillingen Attendorner Münze gerechnet, pro Jahr zu zahlen sind. Die Käufer können im Fall der ausbleibenden Zahlung die jährlichen Ennahmen aus dem Hof im Siepen (Bliesiepen oder Siepen, Flur in Schönholthausen (Schönholthausen. Ein altes Pfarrdorf ..., S. 34, Nr. 4)) erheben, der von dem Schulten und Meier Richard Schulte sowie dessen Ehefrau Gretha bewohnt wird. Die Verkäufer sichern Währschaft zu. Die Pächter Richard und Gretha Schulte sichern den Käufern die jährliche Zahlung der Pachtsumme zu und setzten ihre Fahrhabe zum Pfand. Die Käufer haben ein jährliches Kündigungsrecht auf die Kaufsumme von 100 schlechten Talern jeweils am 22. Februar, widrigenfalls sie frei über den unterpfändeten Hof verfügen können. Siegelankündigung: Johann von Schnellenberg sowie des Markus Peltz und aller Gerichtsschöffen zu Attendorn. Zeugen: Markus (Marx) Peltz, Gerichtsschöffe. Unterschriften: Maria (Merge) von Schnellenberg, Johann von Schnellenberg, Markus (Marcq) Pels, Franz (Franstz) Gerthman, Johann Wisse (Wysse), Gerichtsschöffen. (ahm tagh sanct Petri ad cathedram).