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Balthasar Mitschelin • Reformation und Restitution
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 1 Allgemeine Sammlung von ungedruckten Schriften zur Landesgeschichte
Allgemeine Sammlung von ungedruckten Schriften zur Landesgeschichte >> Die Handschriften
Beschreibung:
I Bl • 852 S (376a-b) • 34 x 22 • Württemberg • (1611-1613)
475-477, 495 fehlen; nach 762 ausgerissene BlI • Pergamentband mit Fragment aus Antiphonale 15. Jh. (Textura, rote und blaue Initialen, römische Choralnotation auf 4 roten Linien), Antiphonen und Responsorien zur Matutin, 6. Aug. (Verklärung Jesu); Reste von 2 Lederschließbändern.
Wasserzeichendatierung durch G. PICCARD: 1611-1613 • Ir Sum Jo{hanni} Jacobi Zweyfel (1578-1633, vgl. NWDB 3497), dem Schreiber von 671-734, 763 (scripsi mense Novembri 4. Anno 1627) • 26. Nov. 1762 von Johann Gottfried von Berg, württ. Hauptmann, erkauft, s. 849-852.
Enthält: Ir-576, 586-668, 781-848 {BALTHASAR MITSCHELIN: LANDBUCH}. Frühe Redaktion, außer 119 Mitschelin (204, 206, 242, 292, 342, 380, 571 f.) in der ersten Person genannt. Indices: (781-807) Personen nach Rang und Familie, (811-848) Orte Württembergs. Vgl. LBS Cod. hist. Fol. 186, II; 155, 158r-372r; Q 79, 35r-198v.
577-585 >Landtz Württemberg<. Begründung der verzögerten Einführung der Reformation. Vielleicht 1617 entstanden (Hinweis H. M. Decker-Hauff).
671-734 {KLOSTER RECHENTSHOFEN}. Herzogliche Ordnungen der Reformationszeit: (681-687) 25. Febr. 1539, (688-708) 18. Sept. 1549, vgl. G. HOFFMANN, BWKG 38 (1934) 182f., (709-718) Instruktion für Sebastian Hornmold (1500-1581, vgl. BERNHARDT 393-396) 22. Dez. 1553, (718-734) 5. Febr. 1554.
735-761 {RESTITUTIONSVERHANDLUNGEN ÜBER WÜRTTEMBERGISCHE KLÖSTER, 1628}, vgl. HStA A 66 Bü 2.: (735-747) Schreiben der württ. Delegation an Kaiser Ferdinand II., Prag Apr. 1628, (748-751) Ähnliches Fragment an Kurfürst {Johann Georg von Sachsen}, (755-759) >Replica fratris Jacobi {Mosbach}, Abtt zu Kaysheim contra Herrn Johan Friedrich Hertzogen zu Württemberg<, 8. Mai 1628. Zum Autor, gest. 1637, vgl. A. STEICHELE, Das Bistum Augsburg 2 (1864) 650 f.
763 JOHANN JAKOB ZWEIFEL: Weinkaufnotiz 31. Nov. 1628. -- 849-852 CHRISTIAN FRIEDRICH SATTLER (1705-1785, vgl. ADB 30, 409f.): Bericht über das Angebot dieser Hs, Stuttgart 16. Okt. 1762.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.