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Bernhard Geheuermann, wohnhaft in Würzburg, verkauft Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg sein Viertel an jährlichen Einkünften in Güntersleben (Gunderßlewben). Die Hälfte dieser Einkünfte steht der Domvikarie St. Egidius im Dietrichspital in Würzburg zu, das restliche Viertel Karl von Grumbach. Er hat dafür von den Verkäufern 33 Gulden erhalten. Der Verkäufer setzt daher die Käufer in den Besitz der Einkünfte und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf. Johannes Kostbeck, Wendelin Zirckel und Elisabeth Brühfleisch erklären, dass der Verkauf mit ihrem Wissen erfolgt ist. Es siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der geben ist vff sannt Burckharts tag 1498. Aussteller: Bernhard Geheuermann. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Bernhard Geheuermann, wohnhaft in Würzburg, verkauft Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg sein Viertel an jährlichen Einkünften in Güntersleben (Gunderßlewben). Die Hälfte dieser Einkünfte steht der Domvikarie St. Egidius im Dietrichspital in Würzburg zu, das restliche Viertel Karl von Grumbach. Er hat dafür von den Verkäufern 33 Gulden erhalten. Der Verkäufer setzt daher die Käufer in den Besitz der Einkünfte und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf. Johannes Kostbeck, Wendelin Zirckel und Elisabeth Brühfleisch erklären, dass der Verkauf mit ihrem Wissen erfolgt ist. Es siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der geben ist vff sannt Burckharts tag 1498. Aussteller: Bernhard Geheuermann. Empfänger: Kloster St. Stephan
Bernhard Geheuermann, wohnhaft in Würzburg, verkauft Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg sein Viertel an jährlichen Einkünften in Güntersleben (Gunderßlewben). Die Hälfte dieser Einkünfte steht der Domvikarie St. Egidius im Dietrichspital in Würzburg zu, das restliche Viertel Karl von Grumbach. Er hat dafür von den Verkäufern 33 Gulden erhalten. Der Verkäufer setzt daher die Käufer in den Besitz der Einkünfte und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf. Johannes Kostbeck, Wendelin Zirckel und Elisabeth Brühfleisch erklären, dass der Verkauf mit ihrem Wissen erfolgt ist. Es siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der geben ist vff sannt Burckharts tag 1498. Aussteller: Bernhard Geheuermann. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 632
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 76 / 34
Registratursignatur/AZ: xi (16. Jh.); 14 (18. Jh.); anno 1498 / 11 (18. Jh.); 1245 (18. Jh.); Co 3 x 19 (18. Jh.); § 2 n 6 (18. Jh.); L 33 N 12 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (16. u. 17. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Veit von Brend; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Michael Neustetter; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.