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Anspruch auf Feststellung der Steuerpflichtigkeit des Fischenicher Hofes des Appellaten zu Niederaußem, wobei nicht bestritten wird, daß es sich um einen adeligen Hof handelt. Kontributionen und Steuern wurden in Niederaußem nach Darstellung der Appellanten durch verordnete Steuerheber „under die Nachbarn pro qualitate et quantitate deren güetter auch gewin und gewerbs“ umgelegt. Zu Niederaußem gehörten u. a. auch der Goltsteiner Hof zu Briel (Briell, Kirchspiel Hünshoven) und ein Gülden Hof genannter Hof, der einst den jetzt im Hzm. Bayern ansässigen von Berner gehörte. Er wurde von dem Kölner Bürgermeister Philipp Gail gekauft und war zu Beginn des RKG-Prozesses im Besitz seines Sohnes Melchior. Obwohl es sich um adlige Höfe handelte, seien deren Halfleute immer zur Kontribution angeschlagen und besteuert worden. Der Fischenicher Hof gehörte früher denen von Plettenberg und nun denen von Harff. Von den über 400 Morgen Artland des Hofes gehörte zunächst nur ein Teil zum Hof, der Rest wurde von den Großeltern des Appellaten gekauft und war zuvor abgabenpflichtig. Der Halfmann des Fischenicher Hofes und seine Vorfahren seien auch immer besteuert worden. Der Anspruch von Harffs, der Hof sei als adeliger Hof steuerfrei, sei nicht rechtens. Der Appellat begründet seinen Standpunkt dagegen damit, daß er für das Gut dem Landesherrn mit Pferd und Harnisch Waffendienst leisten müsse. Das RKG bestätigte am 24. April 1760 das Urteil der Vorinstanz.
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Anspruch auf Feststellung der Steuerpflichtigkeit des Fischenicher Hofes des Appellaten zu Niederaußem, wobei nicht bestritten wird, daß es sich um einen adeligen Hof handelt. Kontributionen und Steuern wurden in Niederaußem nach Darstellung der Appellanten durch verordnete Steuerheber „under die Nachbarn pro qualitate et quantitate deren güetter auch gewin und gewerbs“ umgelegt. Zu Niederaußem gehörten u. a. auch der Goltsteiner Hof zu Briel (Briell, Kirchspiel Hünshoven) und ein Gülden Hof genannter Hof, der einst den jetzt im Hzm. Bayern ansässigen von Berner gehörte. Er wurde von dem Kölner Bürgermeister Philipp Gail gekauft und war zu Beginn des RKG-Prozesses im Besitz seines Sohnes Melchior. Obwohl es sich um adlige Höfe handelte, seien deren Halfleute immer zur Kontribution angeschlagen und besteuert worden. Der Fischenicher Hof gehörte früher denen von Plettenberg und nun denen von Harff. Von den über 400 Morgen Artland des Hofes gehörte zunächst nur ein Teil zum Hof, der Rest wurde von den Großeltern des Appellaten gekauft und war zuvor abgabenpflichtig. Der Halfmann des Fischenicher Hofes und seine Vorfahren seien auch immer besteuert worden. Der Anspruch von Harffs, der Hof sei als adeliger Hof steuerfrei, sei nicht rechtens. Der Appellat begründet seinen Standpunkt dagegen damit, daß er für das Gut dem Landesherrn mit Pferd und Harnisch Waffendienst leisten müsse. Das RKG bestätigte am 24. April 1760 das Urteil der Vorinstanz.
Anspruch auf Feststellung der Steuerpflichtigkeit des Fischenicher Hofes des Appellaten zu Niederaußem, wobei nicht bestritten wird, daß es sich um einen adeligen Hof handelt. Kontributionen und Steuern wurden in Niederaußem nach Darstellung der Appellanten durch verordnete Steuerheber „under die Nachbarn pro qualitate et quantitate deren güetter auch gewin und gewerbs“ umgelegt. Zu Niederaußem gehörten u. a. auch der Goltsteiner Hof zu Briel (Briell, Kirchspiel Hünshoven) und ein Gülden Hof genannter Hof, der einst den jetzt im Hzm. Bayern ansässigen von Berner gehörte. Er wurde von dem Kölner Bürgermeister Philipp Gail gekauft und war zu Beginn des RKG-Prozesses im Besitz seines Sohnes Melchior. Obwohl es sich um adlige Höfe handelte, seien deren Halfleute immer zur Kontribution angeschlagen und besteuert worden. Der Fischenicher Hof gehörte früher denen von Plettenberg und nun denen von Harff. Von den über 400 Morgen Artland des Hofes gehörte zunächst nur ein Teil zum Hof, der Rest wurde von den Großeltern des Appellaten gekauft und war zuvor abgabenpflichtig. Der Halfmann des Fischenicher Hofes und seine Vorfahren seien auch immer besteuert worden. Der Anspruch von Harffs, der Hof sei als adeliger Hof steuerfrei, sei nicht rechtens. Der Appellat begründet seinen Standpunkt dagegen damit, daß er für das Gut dem Landesherrn mit Pferd und Harnisch Waffendienst leisten müsse. Das RKG bestätigte am 24. April 1760 das Urteil der Vorinstanz.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1606 - 1793 (1432 - 1788)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gemeinde Niederaußem (Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim), (Kl.) Beklagter: Nikolaus von Harff zu Niederaußem, Domherr zu Lüttich, dann sein Bruder Johann von Harff zu Geilenkirchen, Landskron, Königsfeld und Hüls, und Damian von Harff zu Dreiborn (Drimborn) und Hüls, schließlich Herweghische Erben, Köln, (Bekl.: Johann von Harff zu Landskron, Amtmann zu Geilenkirchen) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Jakob Kölblin 1606 - Lic. Simon Heinrich Gondela 1745 - Subst.: Lic. Johann Andreas Dietz - Lic. Ferdinand Wilhelm Helffrich 1760 - Subst.: Lic. Johann Paul Besserer - Lic. Ferdinand Wilhelm Helffrich 1764 - Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Sigmund Haffner 1606 - Lic. Johann Wilhelm Weylach [1728] 1745 - Subst.: Dr. Philipp Ludwig Meckel - Subst.: Lic. Johann Franz Wolff 1756 - Subst.: Lic. Ferdinand Wilhelm Brandt [1751] 1762 - Lic. Franz Christoph Bolles 1762 - Subst.: Lic. Hermann Joseph Schick - Dr. Franz Philipp Felix Gress 1764 - Subst.: Lic. Johann Friedrich Lange - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainone Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Kommissare 1581 - 2. RKG 1606 - 1793 (1432 - 1788) Beweismittel: Bd. I: RKG-Urteil vom 24. April 1760 (20 und Q 57). Verschiedene Auszüge aus Kaufverträgen, Lehensbriefen und Verschreibungen 1596 - 1739 (Q 37). Auszug aus dem „Edicten buch“ Johann Wilhelms von Jülich- Kleve-Berg von 1715 (Q 40). Auszug aus dem Erbteilungsprotokoll des Nachlasses des Kölner Bürgermeisters Johann Peter Herwegh 9. März 1756 (Q 47). Botenlohnschein (Q 53). Auszüge aus dem alten Ritterbuch des Herzogtums Jülich (Aufstellung der zum Landtag Berechtigten) ab 1547 (Q 66 und 67). Zeugnis über die Besteuerung der im Dorf Glessen, Dingstuhl Bergheimerdorf (Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim), gelegenen Höfe Ehren- und Reuvershof, die die Abtei Brauweiler gekauft hatte, 6. Juli 1763 (Q 68), desgleichen über einen Hof zu Irresheim im Amt Nörvenich (Hzm. Jülich, Amt Nörvenich; Kr. Düren), den der Freiherr von Reuschenberg zu Setterich verpachtet hatte, 16. Okt. 1734 (Q 69), den Bongartshof zu Oberzier in der Kellnerei Hambach (Hzm. Jülich, Amt Nörvenich; Kr. Düren) 11. Sept. 1734 (Q 70), den Nickelshof zu Koslar (Hzm., Amt und Kr. Jülich) 7. Sept. 1734 (Q 71), den Burghof zu Gladbach (Kr. Düren) und Bauweiler, beide ein „appertinens“ des Lehens Gladbach, 11. Sept. 1734 (Q 72), die Gürtzgensburg in der Pfandherrschaft Vernich (Hzm. Jülich, Amt Euskirchen) 8. Aug. 1762 (Q 73), die „unterste Burg“ zu Vettweiß (Hzm. Jülich, Amt Nideggen; Kr. Düren) 16. Aug. 1762 (Q 74), die Güter Dombach und Hombach im Amt Porz und Kirchspiel Herkenrath 10. Sept. 1762 (Q 75), den Rittersitz Pesch (Kr. Düren) 21. Aug. 1762 (Q 76a), das Biniusgut in Gohr im Amt Grevenbroich (Kr. Grevenbroich) 22. Aug. 1762 (Q 76b), den Fischenicher Hof zu Niederaußem (Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim) (Q 77). Verzeichnis von Belehnungen durch die Mannkammern von Kornelimünster und Oberaußem 1603 (Q 78). Anspruch auf Belehnung mit dem Fischenicher Gut zu Niederaußem durch Margaretha Alexandrine von Wolff gen. Metternich zu Gracht geb. von Hoensbroek 26. Juli 1673 (Q 79). Angaben über mehrere steuerfreie Güter (Q 80 - 83). Bd. II: Geschichte des Fischenicher Hofes und der Familie Plettenberg im 16. Jh. (39f.). Auszüge aus Landtagsabschieden vom 2. Sept. 1583, 30. März 1588, 22. Sept. 1590 und von 1593 und 1594 (149 - 155). Steuerquittungen (155f.). Auszug aus einem Erbkaufbrief zwischen Rabolt von Plettenberg und Johann Stael von Holstein gen. von der Sülz 1462 (210). Auszug aus einer Heiratsverschreibung zwischen Heinrich von Plettenberg, Sohn des Johann, und Margaretha (Grietgen), Tochter des Engelbert von Orsbeck zu Olbrück, 1432 (211). Zeugenaussagen (297 - 301, 318 -416 und öfter). Steuerlisten von Bergheim, Bergheimerdorf, Niederaußem, Fischenich, Efferen, Stotzheim, Glessen, Ichendorf, Thorr und Zieverich (alles Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim, außer Efferen und Stotzheim: Kr. Köln) ab 1544 (301 - 317). Beschreibung: 2 Bde., 19 cm, 962 Bl.; Bd. I: 403 Bl., lose; Q 1 - 89, 1 Beilage; Bd. II: 559 Bl., gebunden; Q 7 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.