König Ferdinand I. erneuert das (inserierte) Verbot Karls V. von 1521 betr. Beleihung von Gütern in Württemberg durch Juden, verbietet darüber hinaus den Juden den Aufendhalt in Württemberg und gestattet ihnen lediglich Durchzug unter Geleit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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