Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Reinhard von Gemmingen (+) dessen Ehefrau Anna von Waldenfels zu Lebzeiten nicht mit dem vereinbartem Wittum und einer Morgengabe versehen hat. Der Pfalzgraf verordnet und verweist ihr, nachdem Anna ihn als Landesfürsten um Bewittumung und Versorgung ersucht hat, weil ihre Schwäger sich der Sache nicht annehmen wollen und Anna im Gefolge von Philipps Gemahlin [Margarethe] an den Hof zu Heidelberg gekommen war und sich in Dienst und Ehe stets ehrbar und fromm gehalten hat, 500 Gulden Wittum und 100 Gulden Morgengabe auf die von Reinhard hinterlassenen Güter. Dieses Handeln stehe dem Pfalzgrafen aus fürstlicher Obrigkeit und "ufflegen der recht" zu. Für die 500 Gulden Wittum soll sie 25 Gulden jährlicher Gülte, namentlich 24 Gulden Gülte zu Widdern und 1 Gulden Gülte auf den Hellerzinsen zu Gochsen (Goßheim), auf Lebtag erhalten. Dazu soll sie wittumsweise die Hälfte der Fahrhabe erhalten, doch mit Ausnahme von Barschaft, Geschütz, Pferd und Harnisch. Mit Reinhards hinterlassenen Schulden soll sie nicht beschwert werden. Nach Annas Tode sollen die 25 Gulden Gülte an Reinhards nächste Erben fallen. Weiter soll sie für Morgengabe 5 Gulden jährlicher Gülte erhalten, nämlich 1 Gulden auf der Bede zu Kochertürn (Dorne) und 4 Gulden auf Wiesen und Zinsen ebenda. Reinhards Erben steht ein Vorkaufsrecht dieser Gülte um 100 Gulden zu. Der Pfalzgraf versichert die Einsetzung und Gewähr in Wittum und Morgengabe mit allen Rechten und Freiheiten, die namentlich gemäß dem "jus Vellegianum" [Senatus Consultum Velleianum], der geistlichen und weltlichen Rechte, Sitten und Gewohnheit der Lande, und insbesondere nach Recht und Gewohnheit des Adel in der Pfalz, dazu gehören. Kurfürst Philipp verspricht, Anna gleich anderen Schirmverwandten von der Ritterschaft mitsamt den genannten Gütern und Rechten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und wo der Fürst dazu ermächtigt ist. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, insbesondere seinen Keller zu Neuenstadt am Kocher, um Beachtung an.