Klage (vor dem Stadtrichter) des Schneiders Herman zur Brandhove ./. Franz Leuwe. Die Parteien sind auf der Hochzeit des Johan Bremer, die im Dezember 1593 im Kramerhaus stattfand, wegen eines Mädchens (Gertrud Busch) in Streit geraten. Der Beklagte hat den Kläger mit einer Zinnkanne auf den Kopf geschlagen. Der Beklagte wendet ein, er habe sich im Umgang des Minderen-Brüder-Klosters mit dem Kläger verglichen.