Die Inventarisierung und anschließende Aufhebung des Kapuzinerklosters Donauwörth oblag dem Wemdinger Landrichter Ferdinand Freiherr von Andrian (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 5 S. 6 und Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 3094). Bereits 1802 wurden die Konventualen in den Zentralkonvent Türkheim versetzt. Der vorliegende Bestand enthält lediglich die Rechnung des Lokalkommissars. Vermutlich wurden die einschlägigen Akten der Spezialkommission 1804 an die Landesdirektion Ulm abgegeben.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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