Johann Schüssler (Schußler) verzichtet auf das Schloss und Amt Koppenstein, das ihm Kurfürst Philipp von der Pfalz sein Leben lang verschrieben hat, und stellt es seinem Herrn zurück, der es Johann nach Belieben [erneut] überlassen oder dies ändern kann. Der Pfalzgraf hatte Johann das Schloss zugestellt, wohingegen sich Johann mit einer Verschreibung verpflichtete, dem Pfalzgrafen sein Leben lang zu dienen und nach seinem Tod seine gesamte Hinterlassenschaft, inklusive Bargeld, liegendes und fahrendes Gut, zu überlassen. Da zwischenzeitlich Johanns Ehefrau gestorben war und er sich zu Koppenstein ohne ein anderes Weib mit häuslichem Wesen nicht halten kann, hatte er mit Erlaubnis des Pfalzgrafen erneut geheiratet. Deshalb hat Johann Schloss und Amt wieder in Philipps Hände gegeben. Die ursprüngliche Verschreibung - "sie sei wo sie wolle" - ist damit hinfällig. Als Siegelbittzeuge wird mangels eines eigenen Siegels Peter Weber, der pfälzische Keller zu Stromberg, hinzu gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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