A1: Albrecht Zerreysen. A2: Barbara, Frau von A1. S1: Hans von Rednitz, Ritter, Pfleger zu Hollenberg (Lkr. Pegnitz). S2: Jakob von Pfersfelt. E: Abt Hartung und der Konvent des Klosters Michelfeld. Betreff: Revers über die Verleihung der Hammerstatt zu der Zigelmül (Staubershammer, Lkr. Eschenbach) samt dem unteren Blechhammer, wie sie Abt und Konvent von den Kindern des verstorbenen Lamprecht Groß erkauft und wie sie A1 und A2 seit etlichen Jahren von E um Zins innegehabt haben, aber ausgenommen das Schloss, das oben liegt, mit seiner Hofreit und die untere Au bei dem unteren Blechhammer. Abt und Konvent sollen Weg und Steg über "das Unsere" zum Schloss hin haben und jede Woche einen Tag und eine Nacht lang ihre Wiesen wässern dürfen. Verpflichtung von A1 und A2, die beiden Hämmer an Gebäuden und Zimmern baulich und wesentlich zu halten, keinen von ihnen "abgehen" zu lassen oder anders zu nutzen denn als Blech- oder Schienhammer, sie nicht zu verkaufen, zu versetzen oder zu verkümmern, und am Wasser keine Weiher, ungewöhnliche Fälle oder andere Bauten zu errichten, die dem Kloster an seinen Mühlen oder an anderen Sachen Schaden zufügen. A1 und A2 sowie ihre Hammermeister, Hammerschmiede, Dienstknechte, Bauern usw., die auf den Hämmern wohnhaft sind, sollen den Abt von Michelfeld und dessen Nachfolger ewig zu ihrem Herrn haben und ihr Recht vor dem Gericht und Richter des Abtes zu Michelfeld suchen. Wenn A1 und A2 einen oder beide Hämmer nicht "schmieden" (betreiben) möchten, sollen sie ihn oder beide anderen Leuten, die dem Abt dazu füglich erscheinen, überlassen. Verpflichtung, das Erbrecht an den beiden Hämmern nur an solche Leute zu verkaufen, die dem Abt genehm sind. Der jährliche Zins von beiden Hämmern beträgt 34 Gulden rhein. und ist je zur Hälfte an Walburgis und Michaelis zu entrichten. Verpflichtung zur Reichung des großen und kleinen Zehnts.