Johann Graf zu Wertheim verpfändet dem Grafen Thomas zu Rieneck als dem Bruder seiner verstorbenen Mutter, einer Tochter des verstorbenen Grafen Gerhard von Rieneck, auf Lebenszeit Veste, Dorf und Gericht Laudenbach (Lutenbach) und das ihm vom Hochstift Würzburg verpfändete Dorf Niederleinach (Nydernlynach) gegen die Hälfte von dessen Burg und Stadt Grünsfeld. Stirbt der Graf zu Rieneck ohne Hinterlassung von Leibeserben, so fallen die Pfänder auf den Grafen zu Wertheim als den Erben zurück. Wird Leinach von Bischof oder Stift von Würzburg gelöst und der Graf zu Wertheim übernimmt die von der an dem zu Rieneck zu zahlende Rente auf andere Güter, so erbt er sie in gleicher Weise. Dagegen hat der Graf zu Wertheim in dem ersten Jahr nach dem Tode des zu Rieneck 2000 Goldgulden an dessen Treuhänder oder sonst dazu bestimmte Leute zu testamentarischer Verwendung zu zahlen.