Graf Johann von Sulz, kaiserlicher Hofrichter in Rottweil, verkündet dem Jakob Lidrunger Urteilsprecher des Gerichts, dass auf Antrag des Joh. Engelbrecht Bürger in Köln der Walter Zobel von Giebelstadt in die Acht getan worden ist und ihm Anlaiten auf alles Besitztum des Beklagten erteilt worden ist, gebietet zugleich gen. Urteiler, den Kläger in Besitz und Gewehr der Güter des offenen Achters zu setzen und "ihn dabei zu handhaben".