Martin und Carl die Haller, Gebrüder, von Hallerstein, des inneren und größeren Rats zu Nürnberg, bekennen, dass ihnen der Rat zu Nürnberg gestattet habe, Feuerrecht und Mannschaft des sog. Vollantgütlein beim markgräflichen Hofe zu Kalckreuth von diesem Hofe weg auf ein neuerbautes Häuslein an der Weißen Gasse daselbst zu übertragen, wogegen der alte Grund unangebaut bleiben solle; auch wollen sie dem Waldamt die jährliche Hennengilt, gleich wie das alte bisher unbezimmert gbliebene Vollantgütlein, reichen. - Siegler: die Aussteller (sind auch unterschrieben).