Vergleich zwischen den Brüdern Balthazar von Liechtenstain, Deutschordens-Baumeister zu Ellingen, und Eustachius von Liechtenstain: hierdurch verzichtet der Erstgenannte auf sein väterliches und mütterliches Erbgut gegen ein genanntes Leibgeding (für 1532 und 1533: 25 fl. jährlich, dann 20 fl. jährlich und nach dem Ableben ihrer Mutter 30 fl.) vorbehaltlich seiner Erbrechte im Falle des kinderlosen Ablebens des Eustachius. - Genannt: die eheliche Hausfrau des Eustachius von Liechtenstain, Magdalena, geb. Marschelkhin von Denßdorff zu Oberndorff. - Zustimmend: Herr Wilhelm von Newhaußen, Landkomtur der Deutschordens Ballei Franken und Komtur zu Ellingen. - Mitsiegler: derselbe und Wolff Marschalckh von Donßdorff zu Oberndorf (Schwager des 2. Ausstellers).

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg