Papst Innozenz VI. befiehlt den Äbten zu Michelfeld und Weißenohe sowie dem Probst zu Neunkirchen anzuordnen, dass der Dekan der Diözese Bamberg in kirchlichen Prozessen [?] zwischen den Einwohnern de Stadt Nürnberg, seinem Sitz und Konsistorium daselbst halte und einen geistlichen Richter wie in Bamberg aufstelle.

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Stadtarchiv Nürnberg
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