Beurkundet wird: Im Jahr 1512 wurden Streitigkeiten zwischen den ehrbaren Ammann und Gde. zu Ostrach auf der einen Seite und Ammann und Gde. zu Jettkofen (Yetkhofen) auf der anderen durch einen gütlichen Vertrag nach ergangener Unterhandlung durch die edlen, ehrsamen und ehrbaren Wilhelm von Payern zu Saulgau (Sulgen), Conradt Ros, B. zu Mengen, Georg Egloff, B. zu Saulgau, und Balthasar Nisslin zu Laubbach (Lauppach) als Obmann und Zusätze beigelegt. Nachdem erneut Streitigkeiten ausgebrochen sind, haben die Obrigkeiten der beiden Flecken, nämlich Abt Vitus des Kl. Salem (Salmenschweiler) und Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] die ehrsamen, vornehmen Joachim Haimpel, Salemer Kaufmann zu Ostrach, und Christoph Weinschenckh, B. zu Mengen, erbtruchsessischen Landammann zu Hohentengen (Hohendiengen) und Oberheiligenpfleger, beauftragt, als ihre Abgeordneten zusammen mit den Abgeordneten der beiden Gemeinden die Streitigkeiten beizulegen. Nachdem am Ausstellungstag vor Ort der Vertrag von 1512 abgehört wurde, beide Seiten angehört, Augenschein genommen und die Zeugen vernommen worden sind, wurde unter Erläuterung der strittigen Punkte und der Triebund Trattgrenzen der Streit geschlichtet. Gen. Forstbezirke: das des Laders Halde gen. Holz der von Habsthal; das Wanger Lauch gen. Holz der Gde. Jettkofen; das Aichholz gen. Salemer Holz. Gen. Personen: Bartle Voltz und Georg Frey zu Ostrach; Galle Mandelin zu Ostrach.