Oppenheim: Best Wintzer, Bürger zu Nierstein und seine Ehefrau Margaretha bekunden Hanss Hechlern, Bürger zu Oppenheim, und seiner Ehefrau Elisabe...
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A 2 Oppenheim, 1594-07-03 (1594-06-24)
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.10 Oppenheim
1594 Juli 3 (1594 Juni 24)
Oppenheim, Bürger
Original-Pergament, Gerichtssiegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der geben ist vf S. Johannis den vier vnnd zwantzigsten Juni .......fünfzehenhundertneutzigundvier.......
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Oppenheim: Best Wintzer, Bürger zu Nierstein und seine Ehefrau Margaretha bekunden Hanss Hechlern, Bürger zu Oppenheim, und seiner Ehefrau Elisabethen eine jährliche Gült von 15 fl. Oppenheimer Währung, fällig auf Johanni, schuldig zu sein, die ihr früherer Ehemann Hanss niess für 300 fl. verkauft hat unter Verwendung dieser Summe zum Ausbau der Behausung neben dem Ratshaus und verlegen mit Zustimmung des Reichsgerichts zu Nierstein folgende Güter: 3 1/2 Morgen Acker auf der Schmidtgassen (Angrenzer: St. Peter zu Mainz, Velten Boltzen Witwe), geben 1 Viernzel Korn in die Berckmannskelter zu Nierstein, 1/2 Morgen Acker hinder dem Taubhauss (Angrenzer: Hanss Ulrich, Junker Bickhen), eigen, 1 Morgen Acker auf dem Rossberg (A. Peter Schalckh, Velten Boltzen Witwe), eigen, 3 Morgen Acker auf der Niderstaigen (Angrenzer der gemeine Weg und Niderstaigen), eigen, 9 Viertel Acker bey der Warten (Angrenzer Junker Bickhen, Velten Boltzen Witwe), eigen, 2 Morgen Acker hinder der Wahrten (Angrenzer Mathes Stormen Witwe, St. Peter), eigen, 5 Viertel Acker auf der Oberstaig an dem Weingärten (Angrenzer Velten Boltzen Witwe, Junker Bickhen), eigen. Wiederkauf je zur Hälfte am Zinstermin gestattet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Oppenheim: Best Wintzer, Bürger zu Nierstein und seine Ehefrau Margaretha bekunden Hanss Hechlern, Bürger zu Oppenheim, und seiner Ehefrau Elisabethen eine jährliche Gült von 15 fl. Oppenheimer Währung, fällig auf Johanni, schuldig zu sein, die ihr früherer Ehemann Hanss niess für 300 fl. verkauft hat unter Verwendung dieser Summe zum Ausbau der Behausung neben dem Ratshaus und verlegen mit Zustimmung des Reichsgerichts zu Nierstein folgende Güter: 3 1/2 Morgen Acker auf der Schmidtgassen (Angrenzer: St. Peter zu Mainz, Velten Boltzen Witwe), geben 1 Viernzel Korn in die Berckmannskelter zu Nierstein, 1/2 Morgen Acker hinder dem Taubhauss (Angrenzer: Hanss Ulrich, Junker Bickhen), eigen, 1 Morgen Acker auf dem Rossberg (A. Peter Schalckh, Velten Boltzen Witwe), eigen, 3 Morgen Acker auf der Niderstaigen (Angrenzer der gemeine Weg und Niderstaigen), eigen, 9 Viertel Acker bey der Warten (Angrenzer Junker Bickhen, Velten Boltzen Witwe), eigen, 2 Morgen Acker hinder der Wahrten (Angrenzer Mathes Stormen Witwe, St. Peter), eigen, 5 Viertel Acker auf der Oberstaig an dem Weingärten (Angrenzer Velten Boltzen Witwe, Junker Bickhen), eigen. Wiederkauf je zur Hälfte am Zinstermin gestattet
ZB 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ