Notar Johannes Binder von Schaffhausen ("Scaffusa"), Schreiber der Konstanzer Kurie und des Offizials, beurkundet Urteil des Konstanzer Offizials in Rechtsstreit zwischen Abt und Konvent zu Weingarten und Peter Keller von Immenstaad betreffend einen Hof zu Bermatingen, genannt "in dem Riet". Keller hatte ohne Zustimmung des Klosters zugunsten der Kirchenfabrik von Kippenhausen einen Zins von 2 Eimern Wein auf einen zu dem Hof gehörenden Weinberg gelegt. Obwohl er Leibeigener des Klosters war, hat er das Bürgerrecht von Buchhorn angenommen. Der Beklagte wird verurteilt, den Weingarten von der Zinslast zu befreien und das Kloster künftig im Besitz des Hofs nicht mehr zu stören. Sein Prokurator Johannes Nördlinger appelliert gegen das Urteil an das Mainzer Metropolitangericht. Das Urteil wurde publiziert in Gegenwart von Dr. decr. Rudolf Spitzli, Lic. decr. Johannes Keller und des Advokaten Johannes Schurpher.