Beerdigungswesen, Begräbnisplätze, Feuerbestattungen
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D 06. 08.2
D 06. Bauverwaltung Bauverwaltung
Bauverwaltung >> Friedhofsverwaltung und Bestattungswesen
1830-1935
Enthält: ··allgemeine Gesetze und Erlasse in Spezialfällen das Bestattungswesen betreffend
·Gesetz betreffend die Feuerbestattung vom 14. September 1911 (mit Ausführungsbestimmungen)
·Vertragliche Vereinbarung der Kriegsgräberpflege zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71
·Todesbescheinigung (Blanko, Druck A. Sonnenburg, Trier 1909) > Bestellung in großer Stückzahl durch mehrere Bürgermeistereien
·Erlasse betreffend die Vornahme der Leichenschau und Ausstellung von Todesbescheinigungen durch Ärzte sowie deren Vergütung
·Anweisung für die nichtärztliche Leichenschau im Regierungsbezirk Trier (1910)
·Beschwerden der Anwohner des Friedhofs Hülzweiler wegen Ausgrabung von Leichen durch die Ortsbehörden (1930)
Darin: ··Friedhofberatung: Publikation Rheinische Bauberatungsstelle Düsseldorf (1916) mit zahlreichen Fotos und Beispielgrabsteinen
·Deutscher Verwaltungsdienst, Nr. 2 vom 20. Januar 1931; darin: Artikel "Preußisches Begräbnisrecht" des Bürgermeisters von Arys (Ostpreußen) Hugo Lehmann
·Gesetz betreffend die Feuerbestattung vom 14. September 1911 (mit Ausführungsbestimmungen)
·Vertragliche Vereinbarung der Kriegsgräberpflege zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71
·Todesbescheinigung (Blanko, Druck A. Sonnenburg, Trier 1909) > Bestellung in großer Stückzahl durch mehrere Bürgermeistereien
·Erlasse betreffend die Vornahme der Leichenschau und Ausstellung von Todesbescheinigungen durch Ärzte sowie deren Vergütung
·Anweisung für die nichtärztliche Leichenschau im Regierungsbezirk Trier (1910)
·Beschwerden der Anwohner des Friedhofs Hülzweiler wegen Ausgrabung von Leichen durch die Ortsbehörden (1930)
Darin: ··Friedhofberatung: Publikation Rheinische Bauberatungsstelle Düsseldorf (1916) mit zahlreichen Fotos und Beispielgrabsteinen
·Deutscher Verwaltungsdienst, Nr. 2 vom 20. Januar 1931; darin: Artikel "Preußisches Begräbnisrecht" des Bürgermeisters von Arys (Ostpreußen) Hugo Lehmann
Bürgermeisteramt Fraulautern | 1816-1936
2,8 cm
Akte
Standort: Magazin Theater am Ring, Regal , Fach
Rechtsstatus: Eigentum
Neugebauer, Kurt, Arzt; Armenarzt in Fraulautern, Sanitätsrat; Gemeinderatsmitglied in Fraulautern
Fraulautern
Saarlouis
Düsseldorf
Trier
Hülzweiler
04. Friedhof Fraulautern (Alter Friedhof Fraulautern)
09. Friedhof Hülzweiler
Bestattung
Feuerbestattung
Medizin
Leichenschau
Todesbescheinigung
Ärzteverein des Kreises Saarlouis
Friedhof
Grab
Grabstein
Exhumierung
Krieg
Deutsch-Französischer Krieg <1870-1871> (1870 - 1871)
Einigungskriege (1864 - 1871)
Medizingeschichte <Fach>
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.10.2025, 11:46 MESZ