Vertrag zwischen dem Herzog von Württemberg und dem Propst von Ellwangen über die religiösen Verhältnisse der beiderseitigen Untertanen zu Oberkochen, die landesherrliche und malefizische Obrigkeit, Gemeindeverwaltung, Zollangelegenheiten, Forst- und Jagdgrenzen, Holzfrevel, Trieb und Hut, Kirchweihschutz, Hirtenstab, Zehnten, Wasseralfinger und Abtsgmünder Geleitsgerechtigkeit