Rat, Richter, Zunftmeister und Bürgerschaft der Stadt Ulm erlauben dem Komtur Ulrich von Waldenstein [Ruine Gde. Rudersberg/Rems-Murr-Kreis] und den Brüdern der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen Bereich Bahnhofstraße 11-15, Bahnhofstraße 5, Parzelle 281/1 und 281/3] als Ausgleich für die während der innerstädtischen Auseinandersetzungen erlittenen Schäden den Bau einer Mühle im Baumgarten der Kommende [die abgegangene spätere Funkenmühle, Bereich Bahnhofstraße 10], sofern sie dafür das Wasserrecht vom Klarissenkloster Söflingen ("Sefflingen") [Stadt Ulm] erwerben können. Wenn die Deutschordensbrüder die Hofstätten, die Obers- oder Tublersmühle genannt werden und die sie an den Ulmer Bürgermeister Ulrich Kunzelmann ("Chu/e/ncelman") verkauft haben, zurückerwerben, dann sollen diesen dieselben Freiheiten zustehen, die sie vor dem Verkauf besessen haben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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