Ulrich Pentlinger, Ammann von Pentling, und seine Ehefrau Häwsel bekunden, dass Abt Ulrich [V. Pettendorfer] von St. Emmeram ihnen mit Zustimmung seines Kaplans und Kämmerers Georg Hofer den Amtshof in Pentling, der zum Kammeramt des Klosters gehört, auf sechs Jahre gegen die laut der Beschauung und dem Salbuch des Klosters damit verbundenen Dienste verliehen hat. Darüber setzen sie Ulrich Ellenbach und Heinrich Chalbsbrätel, Diener von St. Emmeram, zu Bürgen. S: Ludwig Strauss von [Vogta]Reut