Abt Sigismund von Kloster Seeon, oberster Pfarrherr der Kirche in Obing, gestattet dem mit der Grundherrschaft zur St. Lorenz gehörenden Georg Wolfegger zu Wolfegg, sich im Gericht Kling von einer Kirche oder einer Vormundschaft ein Kapital in Höhe von 100 Gulden zu leihen, doch darf er seinen Grund und Boden nicht als Sicherheit setzen. S: Abt Sigismund v. Kloster Seeon

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv