Klage der Frau Joachim Langhals ./. die Vormünder des Kindes ihres + Bruders Henrich Möllenheck. Die Schwester der Klägerin Elseke Möllenhecke ist ohne Leibeserben an der Pest gestorben. Die Klägerin verlangt Herausgabe der Kleider derselben, da ihr diese allein gesetzlich zustehen.