Benigna Krafft, Witwe des Martin Schlumpf, Bürgerin zu St. Gallen, widerruft nach dem Tod ihres Mannes ihr Testament vom 4.7.1614 [E Krafft Urk. Nr. 240] und stellt eigenhändig ein neues aus. Dieses umfasst 22 Artikel: 1) Stiftung von 100 fl. an die armen Leute im "Birdthaus" zu St. Gallen. 2) Stiftung von 100 fl. an die armen Leute durch den Opferstock von St. Lorenz. 3) Stiftung von 100 fl. an hausarme Bürger von St. Gallen. 4) Stiftung von 50 fl. an das Siechenhaus von St. Gallen. 5) Für die 5 Prädikanten, die zur Zeit ihres Ablebens angestellt sind, 300 fl. 6) 100 fl. an Regina Gessner, Frau des Anton Gerber. 7) 150 fl. an ihre Magd Margaretha Harder. 8) Für ihre zweite Magd Dorothea Müller 100 fl., wenn sie zur Zeit von Benignas Ableben noch in ihrem Dienst ist, sonst 50 fl. 9) 25 fl. an Barbara Werder, Frau des Kaspar Schmidlin. 10) 25 fl. für Tekla, die Frau des Balthasar Fehr. 11) 50 fl. für Magdalena Breinsing, Frau des Georg Hofmann. 12) Für jedes Kind, bei dem sie Taufpatin war, je 6 fl. 13) Veronika Barbara Studer, Tochter ihres verstorbenen Bruders Friedrich Krafft, darf die ihr bereits ausgehändigten 4000 fl. behalten. 14) Für ihre Base Lydia Krafft 2.000 fl. aus ihrem Nachlass. 15) Die im ersten Testament an ihre inzwischen verstorbene Base Afra Krafft vermachten 2.000 fl. sollen bei der allgemeinen Krafft'schen Stiftung verbleiben. 16) Ihr Schwiegersohn Georg Zollikofer erhält ihren Weingarten zu Hausen. 17) Ihr Bruder Hans Ulrich Krafft, ehemals Pfleger zu Geislingen, erhält 8000 fl. 18) Ihr Bruder Dr. Leo Krafft erhält ebenfalls 8.000 fl. 19) Ihr Bruder Konrad Krafft erhält 4.000 fl. 20) Die Kinder ihres verstorbenen Bruders Friedrich Krafft erhalten 6.000 fl. in gleichen Teilen. 21) Ihre Schwester Elisabeth, Witwe des Raymund Dörr zu Kempten, erhält 6.000 fl. mit ihren Kindern Hans Ulrich, Felicia und Euphrosina. 22) Die verheirateten Kinder ihres verstorbenen Bruders Hans Jakob Krafft erhalten zusammen 300 fl. Die Verteilung ihres Schmucks und ihrer wertvollen Kleider verbleibt nach dem Wortlaut des ersten Testaments. Das übrige Erbe geht in vier gleichen Teilen an die Geschwister Hans Ulrich, Dr. Leo und Elisabeth Krafft bzw. ihre und des verstorbenen Friedrich Kraffts Kinder. Als Testamentsvollstrecker werden Ulms Altbürgermeister Hans Krafft und Dr. Hieronymus Schleicher bestimmt. Das Testament wird durch ein Notariatsinstrument des Ulmer Notars Johannes Weckmann beglaubigt und von den Zeugen mit ihren Siegeln und Unterschiften versehen.