Polizeipräsident in Stuttgart - Thomas Züfle und sein schweres Erbe
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 R110045/207
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011 >> Unterlagen
16. Juni 2011
So schnell wie er ist bislang noch niemand auf dem Chef-Posten des Stuttgarter Polizeipräsidiums gelandet. Seit 1. Juni ist Thomas Züfle neuer Polizeipräsident. Zuletzt leitete er die Tübinger Polizeidirektion.
Sein Vorgänger Siegfried Stumpf war nach dem harten Einsatz gegen Stuttgart 21-Demonstranten am 30. September heftig in die Kritik geraten und Ende April deshalb zurückgetreten. Beim Thema Stuttgart 21 sei es wichtig, wieder Vertrauen zu bilden, sagt Züfle. Innerhalb der Polizei und den Bürgern gegenüber. Die Polizei müsse in erster Linie dafür sorgen, dass Demonstrationen sicher ablaufen. "Die Polizei schreitet doch nicht ein, weil sie selbst etwas gut oder schlecht findet. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden. Wir müssen eingreifen, wenn Rechtsverstöße vorliegen." Thomas Züfle will außerdem ganz auf Kommunikation setzen. Damit sei er bisher immer gut gefahren. "Man muss schwätza mit den Leuten."
Sein Vorgänger Siegfried Stumpf war nach dem harten Einsatz gegen Stuttgart 21-Demonstranten am 30. September heftig in die Kritik geraten und Ende April deshalb zurückgetreten. Beim Thema Stuttgart 21 sei es wichtig, wieder Vertrauen zu bilden, sagt Züfle. Innerhalb der Polizei und den Bürgern gegenüber. Die Polizei müsse in erster Linie dafür sorgen, dass Demonstrationen sicher ablaufen. "Die Polizei schreitet doch nicht ein, weil sie selbst etwas gut oder schlecht findet. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden. Wir müssen eingreifen, wenn Rechtsverstöße vorliegen." Thomas Züfle will außerdem ganz auf Kommunikation setzen. Damit sei er bisher immer gut gefahren. "Man muss schwätza mit den Leuten."
0'02
Audio-Visuelle Medien
Stuttgart S; Polizeipräsidium
Demonstration
Polizei: Präsident
Projekt: Stuttgart 21
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:27 MEZ
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