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Johann, ältester Sohn zu Kleve, Herzog von Jülich-Berg, genehmigt in Rücksicht auf die durch Kriegsläufte geschmälerten Einkünfte des Kapitels B. M. V. zu Aachen (weshalb die 40 Kanoniker und 2 königlichen Vikarien den Gottesdienst nicht altem Brauch und der Würde der Kirche gemäß halten, noch den täglich aus fernen Landen in großer Zahl ankommenden Pilgern genügsame Almosen spenden können), daß das bisher der Propstei, deren und anderer Prälaten Kollator der zeitige Herzog von Jülich seit Alters ist, inkorporierte Küstereiamt von ersterm separiert und der gemeinen Tafel des Kapitels annektiert werde, sonach alle Gerechtigkeit dieser Stelle demselben zufalle nebst den Opfergaben auf dem Marienaltar, in den Kirchenstöcken und sonst außer- wie innerhalb der Kirche (vorbehaltlich des Anteils für die Kirchenfabrik und Garkammer), sobald die Propstei durch Ableben des jetzigen Propstes Pfalzgrafen Heinrich bei Rhein, Herzogs in Bayern, erledigt ist. G. zu Hamboich, in den jaren as man schreyff na de geburt unss heren Jesu Christi Duysent vunffhundert ind drutzehenn, uf den neisten vrydach na dem sondage Invocavit inn der vastenn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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