Verbot des Besteigens von Kirchtürmen durch unbefugte Personen. Verfügung, daß niemand auff die Kirch-Thürme gelaßen werden soll, der nicht daselbst gewöhnliche Verrichtungen hat, betreffend
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Rep. A I / T 184
Rep. A I Altstadt I
Altstadt I
1789 - 1792
Enthält: Schriftwechsel über das Verbot des Besteigens der Kirchtürme der Stadtkirchen mit namentlicher Nennung folgender custodes (Küster) und Totengräber der Stadtkirchen: die Küster Eggert bei St. Ulrich, Weiss bei St. Katharina, Johann Gottfried Barth bei St. Johannis, J.J. Schultze bei St. Johannis,, Frantz Riemann bei der Heiliggeistkirche, Johann Friedrich Wellenberg bei St. Jakob, Johann Benjamin Conrad Hammer bei St. Petri, die Totengräber Lentze bei St. Johannis, Johann Jacob Krüger bei St. Ulrich, Andreas Trautermann bei der Heiliggeistkirche, Johann Christian Jahn/Bahn bei St. Katharina, Jacob Peter Loewe bei St. Jakob, Johannes Andreas Walstab bei St. Perti, Bartholomäus Josep(h) Durlach bei St. Johannis und der Kirchenvorsteher bei St. Johannis Gotthilf Leberecht Anger.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ